Silvester

Achtung: KEIN Postversand von Vulkanen!

Hinweis zum Verkauf von Feuerwerk:

Was darf ich kaufen und abfeuern? An der Verkaufsstellen erhält heute kein Kunde mehr Artikel der "Kategorie 4". Der Kunde muss eine Prüfung zum abbrennen von Feuerwerk der  "Kategorie 4" leisten. Wenn er diese Prüfung hat, ist dies jedoch noch kein Freipass zum Erwerb von Kat.4 Artikel. Der Kunde braucht zusätzlich eine Abbrandewilligung der Gemeinde.

Kat. 1 bis Kat. 3 ist nach wie vor frei erhältlich und kann ohne Prüfung abgebrannt werden. Die Richtlinien der Behörden sind jedoch folge zu leisten. Kat.3 einfach etwas kleiner als Kat. 4 aber nicht uninteressanter. Fazit: Feuerwerk-Töpfe sind nach wie vor erhältlich, nur ein wenig kleiner, dafür in einer Auswahl wie noch nie zuvor. Und mit unserer Zündanlage lassen sich diese zu einem riesigen Spektakel kombinieren.  

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